(Auszug aus der Satzung der Stiftung Bündnis Mensch & Tier, Oldenburg, den 9. März 2009)
§2 Zweck der Stiftung
1. Zweck der Stiftung ist
1.1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, welcher insbesondere verwirklicht wird durch
a) die interdisziplinäre Erforschung der Mensch-Tier-Beziehung in der Gesellschaft sowie
b) die Weitergabe der Erkenntnisse in nachvollziehbarer und prüfbarer Form durch Dokumentationen in Schrift, Bild, Ton und Film, den Aufbau einer Fachbibliothek, eines Dokumentationszentrums sowie die Durchführung von Veranstaltungen.
1.2. die Förderung des Tierschutzes, welcher insbesondere verwirklicht wird durch die Förderung von Begegnungsstätten für Mensch & Tier, die Durchführung von Veranstaltungen und Beratungen über artgemäße Tierhaltung und den artgerechten Umgang mit Tieren, die Förderung der Dokumentation zum Thema Mensch & Tier in Schrift, Bild, Ton und Film.
2. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen der Stiftung besteht nicht.